Krebsvorsorge

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen aufgrund der „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ die nachfolgend aufgeführten Vorsorgeleistungen vor:

Von der Aufnahme des Geschlechtsverkehrs bis zum 25. Lebensjahr: Jährlicher Chlamydien-Test

Ab dem 20. Lebensjahr

Blutdruckmessung, jährlicher Krebsabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales

Ab dem 35. Lebensjahr

Weiterhin eine jährliche Vorsorgeuntersuchung mit zusätzlicher Tastuntersuchung der Brust, sowie alle 3 Jahre ein Krebsabstrich und ein HPV-Test

Ab dem 50. Lebensjahr

Zusätzlich eine rektale Tastuntersuchung und ein Standardtest auf okkultes Blut im Stuhl, Inspektion der Haut.
Ab 55. Lebensjahr alternativ alle 10 Jahre eine Darmspiegelung oder alle 2 Jahre ein Stuhltest.

Die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Leistungen müssen wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein, so will es der Gesetzgeber. Somit bleibt eine Vielzahl von diagnostischen Möglichkeiten der modernen Medizin leider ungenutzt.
Sie sind gut beraten, sich im Vorfeld Gedanken zu machen, wie Sie Ihre persönliche Vorsorgeuntersuchung gestalten möchten, um sich ausreichend sicher zu fühlen. Viele Krankenkassen unterstützen Sie mit nennenswerten finanziellen Beiträgen.

Medizinisch sinnvoll und wünschenswert sind darüber hinaus die folgenden Selbstzahlerleistungen.